
Leihbedingungen
Der Leihausweis berechtigt, Bilder der Artothek im Bonner Kunstverein zu entleihen. Die Ausweisgebühr beträgt 6 Euro für 12 Monate, sie ist einmal im Jahr zu entrichten. Entleiher müssen über 18 Jahre alt sein und einen gültigen Personalausweis bzw. Pass vorlegen, Mitglieder des Kunstvereins
zusätzlich den Mitgliedsausweis. Die Leihfrist beträgt zwei Monate und kann,
wenn keine anderweitigen Vorbestellungen vorliegen, durch einen neuen
Leihvertrag schriftlich verlängert werden. Die maximale Leihfrist beträgt sechs Monate. Eine telefonische Verlängerung ist nicht möglich.
Leihgebühren
8 Euro pro Bild je 2 Monate für Privatpersonen
6 Euro pro Bild je 2 Monate für Mitglieder des Bonner Kunstvereins
14 Euro pro Bild je 2 Monate für betriebliche/gewerbliche Nutzung
17 Euro pro Bild je 4 Monate für Privatpersonen
11 Euro pro Bild je 4 Monate für Mitglieder des Bonner Kunstvereins
30 Euro pro Bild je 4 Monate für betriebliche/gewerbliche Nutzung
27 Euro pro Bild je 6 Monate für Privatpersonen
17 Euro pro Bild je 6 Monate für Mitglieder des Bonner Kunstvereins
50 Euro pro Bild je 6 Monate für betriebliche/gewerbliche Nutzung
Abonnements
60 Euro für 10 Bilder; 35 Euro für 5 Bilder, nur für Privatpersonen
Erhöhte Gebühren
Bei Überschreiten der Leihfrist werden erhöhte Gebühren fällig:
Erste Woche: 1 Euro zusätzlich
Zweite Woche: 2 Euro zusätzlich
Dritte Woche: 3 Euro zusätzlich
Vierte Woche: 4 Euro zusätzlich
Jede weitere Woche: 5 Euro zusätzlich
Umgang mit den Arbeiten
Die Bilder dürfen nur in den Räumen des Entleihers aufbewahrt und nicht an
Dritte weitergegeben werden. Der Entleiher ist verpflichtet, Bilder, Rahmen und
sonstiges Zubehör sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigungen zu
schützen.
Die Bilder dürfen nicht aus den Rahmen entfernt werden und müssen vor
Feuchtigkeit, direktem Sonnenlicht und Heizungswärme geschützt werden. Die
Bilder sind in der originalen Verpackung zurückzugeben. Schäden, die durch
fahrlässiges Verhalten des Entleihers entstehen, gehen zu Lasten des
Entleihers.
Der Entleiher erkennt die Leihbedingungen durch Unterschrift des
Leihausweises an.